Behandlungspflege (=Krankenpflege)

Unter Behandlungspflege versteht man die Erbringung von medizinisch notwendigen Leistungen für eine kranke Person. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung. Was medizinisch notwendig ist, bestimmt also der Arzt. Für die Übernahme der Kosten ist daher die Krankenkasse zuständig.

Leistung nur auf Rezept

Der Hausarzt stellt eine Verordnung (Rezept) aus; dies wird dem Patienten direkt ausgehändigt. Hausärzte können Verordnungen aber auch direkt an uns übergeben.

Unsere Leistungen (Beispiele)

  • Medikamente richten und verabreichen
  • Anlegen von Wundverbänden
  • Spritzen
  • Infusionen
  • Versorgung von Patienten mit Tracheal-Kanüle
  • Absaugen der Luftröhre
  • Blutzuckermessungen
  • Blasenkatheter legen
  • Kompressionstrümpfe anziehen
  • Kompressionsverbände anlegen