Behandlungspflege (=Krankenpflege)
Unter Behandlungspflege versteht man die Erbringung von medizinisch notwendigen Leistungen für eine kranke Person. Grundlage hierfür ist eine ärztliche Verordnung. Was medizinisch notwendig ist, bestimmt also der Arzt. Für die Übernahme der Kosten ist daher die Krankenkasse zuständig.
Leistung nur auf Rezept
Der Hausarzt stellt eine Verordnung (Rezept) aus; dies wird dem Patienten direkt ausgehändigt. Hausärzte können Verordnungen aber auch direkt an uns übergeben.